Schulgeld

Die Höhe des Schulgeldes richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen und ist sozial abgestuft. Geschwisterkinder bezahlen ein ermässigtes Schulgeld. Anhand der untenstehenden Skala können Sie Ihre Kostenstruktur ableiten.

Schulgeldskala

EinkommensStufe in CHF Kindergarten Primarstufe 1
1. bis 3. Klasse
Primarstufe 2
4. bis 6. Klasse
Sekundarschule
1. Kind 2. Kind
-20%
3. Kind
-30%
1. Kind 2. Kind
-20%
3. Kind
-30%
1. Kind 2. Kind
-20%
3. Kind
-30%
1. Kind 2. Kind
-20%
3. Kind
-30%
bis 60‘000 625 500 437 833 666 583 849 679 594 1166 933 816
60‘001 - 70‘000 667 534 467 888 710 622 905 724 633 1243 994 870
70‘001 - 80‘000 712 570 498 949 759 664 967 774 677 1329 1063 930
80‘001 - 90‘000 762 610 533 1016 813 711 1036 829 725 1423 1138 996
90‘001 - 100‘000 818 654 573 1090 872 763 1111 889 778 1526 1221 1068
100‘001 - 110‘000 878 702 615 1170 936 819 1192 954 834 1638 1310 1147
110‘001 - 120‘000 943 754 660 1257 1006 880 1281 1025 897 1760 1408 1232
120‘001 - 130‘000 1011 809 708 1348 1078 944 1374 1099 962 1888 1510 1322
130‘001 - 140‘000 1086 869 760 1447 1158 1013 1474 1179 1032 2025 1620 1417
140‘001 - 150‘000 1164 931 815 1552 1242 1086 1581 1265 1107 2172 1738 1520
ab 150‘001 1246 997 872 1662 1330 1163 1694 1355 1186 2327 1862 1629

Hinweise zur Schulgeldskala

Alle Beträge sind in Schweizer Franken angegeben. Änderungen vorbehalten. Sämtliche Preisangaben sind ohne Gewähr. Bei allen Beträgen handelt es sich um das monatliche Schulgeld.

Massgebend ist die aktuellste definitive Steuerveranlagung (für das Schuljahr 24/25 muss die Verfügung zwischen 01.5.2022 – 30.4.2024 datiert sein), die vor Beginn eines jeden Schuljahres einzureichen ist.
Das Einkommen und das Vermögen dienen als Berechnungsgrundlage für das Schulgeld des folgenden Schuljahres gemäss aktueller Schulgeldskala. Es gelten die Bestimmungen des Schulgeldreglements der Montessori Schule Luzern.
Das Einkommen * berechnet sich aus steuerbarem Einkommen (Staats- und Gemeindesteuer) zuzüglich 10% des steuerbaren Nettovermögens.

Für das älteste Kind wird der volle Betrag bezahlt. Ab dem 2. Kind gewähren wir einen Rabatt. Die genauen Zahlen entnehmen Sie bitte der Schulgeldskala.

Die Eintrittsgebühr pro Kind beträgt für den Kindergarten CHF 2'000, für die Primarschule CHF 2'500 und für die Sekundarstufe CHF 3'000. Diese Gebühr wird nicht zurückerstattet. Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung ist die Eintrittsgebühr innert 30 Tagen zu bezahlen.

Das Schulgeld ist monatlich oder wahlweise jährlich im Voraus (mit situativer Gewährung einer Ermässigung) zu bezahlen. Das Rechnungsjahr dauert vom 1. August bis zum 31. Juli.

Inbegriffen im Schulgeld sind die Betreuung und Schulung des Kindes während der offiziellen Schulzeiten, sowie das Material. Ausgenommen sind Kosten für Zusatzangebote, Mittagsbetreuung und Mittagstisch, Schulausflüge, Klassenlager und weitere Anlässe.

Der Besuch des Mittagstisches für die Jugendlichen der Sekundar ist obligatorisch und wird separat verrechnet. Stand Herbst 2024 betragen die Kosten CHF 810.- pro Halbjahr.