Schulgeld

Die Höhe des Schulgeldes richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen und ist sozial abgestuft. Geschwisterkinder bezahlen ein ermässigtes Schulgeld. Anhand der untenstehenden Skala können Sie Ihre Kostenstruktur ableiten.

Schulgeldskala

Einkommensstufe in CHF Kindergarten Primarstufe 1
1. bis 3. Klasse
Primarstufe 2
4. bis 6. Klasse
Sekundarschule
1. Kind 2. Kind
-20%
3. Kind
-30%
1. Kind 2. Kind
-20%
3. Kind
-30%
1. Kind 2. Kind
-20%
3. Kind
-30%
1. Kind 2. Kind
-20%
3. Kind
-30%
bis 60‘000 650 520 454 866 693 606 883 706 618 1213 970 849
60‘001 - 70‘000 700 561 490 932 746 653 950 760 665 1305 1044 914
70‘001 - 80‘000 748 599 523 996 797 697 1015 813 711 1395 1116 977
80‘001 - 90‘000 800 641 560 1067 854 747 1088 870 761 1494 1195 1046
90‘001 - 100‘000 859 687 602 1145 916 801 1167 933 817 1602 1282 1121
100‘001 - 110‘000 922 737 646 1229 983 860 1252 1002 876 1720 1376 1204
110‘001 - 120‘000 990 792 693 1320 1056 924 1345 1076 942 1848 1478 1294
120‘001 - 130‘000 1062 849 743 1415 1132 991 1443 1154 1010 1982 1586 1388
130‘001 - 140‘000 1140 912 798 1519 1216 1064 1548 1238 1084 2126 1701 1488
140‘001 - 150‘000 1222 978 856 1630 1304 1140 1660 1328 1162 2281 1825 1596
ab 150‘001 1333 1067 933 1778 1423 1244 1813 1450 1269 2490 1992 1743

Hinweise zur Schulgeldskala

Alle Beträge sind in Schweizer Franken angegeben. Änderungen vorbehalten. Sämtliche Preisangaben sind ohne Gewähr. Bei allen Beträgen handelt es sich um das monatliche Schulgeld.

Massgebend ist die aktuellste definitive Steuerveranlagung, die vor Beginn eines jeden Schuljahres einzureichen ist.
Das Einkommen und das Vermögen dienen als Berechnungsgrundlage für das Schulgeld des folgenden Schuljahres gemäss aktueller Schulgeldskala. Es gelten die Bestimmungen des Schulgeldreglements der Montessori-Schule Luzern AG.
Das Einkommen * berechnet sich aus steuerbarem Einkommen (Staats- und Gemeindesteuer) zuzüglich 10% des steuerbaren Nettovermögens.

Für das älteste Kind wird der volle Betrag bezahlt. Ab dem 2. Kind gewähren wir einen Rabatt. Die genauen Zahlen entnehmen Sie bitte der Schulgeldskala.

Die Eintrittsgebühr pro Kind beträgt für den Kindergarten CHF 2'000, für die Primarschule CHF 2'500 und für die Sekundarstufe CHF 3'000. Diese Gebühr wird nicht zurückerstattet. Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung ist die Eintrittsgebühr innert 30 Tagen zu bezahlen.

Das Schulgeld ist monatlich oder wahlweise jährlich im Voraus (mit situativer Gewährung einer Ermässigung) zu bezahlen. Das Rechnungsjahr dauert vom 1. August bis zum 31. Juli.

Inbegriffen im Schulgeld sind die Betreuung und Schulung des Kindes während der offiziellen Schulzeiten, sowie das Material. Ausgenommen sind Kosten für Zusatzangebote, Mittagsbetreuung und Mittagstisch, Schulausflüge, Klassenlager und weitere Anlässe.

Der Besuch des Mittagstisches für die Jugendlichen der Sekundar ist obligatorisch und wird separat verrechnet. Die Jugendlichen können ihr eignes Essen mitbringen oder eine warme Mahlzeit von der Schule beziehen. Die Kosten sind wie folgt pro Semester: Eigenes Essen (CHF 200 Betreuung) und warme Mahlzeit (Betreuung und Essen CHF 770)