Schulgeld

Die Höhe des Schulgeldes richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen und ist sozial abgestuft. Geschwisterkinder bezahlen ein ermässigtes Schulgeld. Anhand der untenstehenden Skala können Sie Ihre Kostenstruktur ableiten.

Schulgeldskala

EinkommensStufe in CHFKindergartenPrimarstufe 1
1. bis 3. Klasse
Primarstufe 2
4. bis 6. Klasse
Sekundarschule
1. Kind2. Kind
-20%
3. Kind
-30%
1. Kind2. Kind
-20%
3. Kind
-30%
1. Kind2. Kind
-20%
3. Kind
-30%
1. Kind2. Kind
-20%
3. Kind
-30%
bis 60‘0006255004378336665838496795941166933816
60‘001 - 70‘0006675344678887106229057246331243994870
70‘001 - 80‘00071257049894975966496777467713291063930
80‘001 - 90‘0007626105331016813711103682972514231138996
90‘001 - 100‘00081865457310908727631111889778152612211068
100‘001 - 110‘00087870261511709368191192954834163813101147
110‘001 - 120‘0009437546601257100688012811025897176014081232
120‘001 - 130‘00010118097081348107894413741099962188815101322
130‘001 - 140‘0001086869760144711581013147411791032202516201417
140‘001 - 150‘0001164931815155212421086158112651107217217381520
ab 150‘0011246997872166213301163169413551186232718621629

Hinweise zur Schulgeldskala

Alle Beträge sind in Schweizer Franken angegeben. Änderungen vorbehalten. Sämtliche Preisangaben sind ohne Gewähr. Bei allen Beträgen handelt es sich um das monatliche Schulgeld.

Massgebend ist die aktuellste definitive Steuerveranlagung (für das Schuljahr 24/25 muss die Verfügung zwischen 01.5.2022 – 30.4.2024 datiert sein), die vor Beginn eines jeden Schuljahres einzureichen ist.
Das Einkommen und das Vermögen dienen als Berechnungsgrundlage für das Schulgeld des folgenden Schuljahres gemäss aktueller Schulgeldskala. Es gelten die Bestimmungen des Schulgeldreglements der Montessori Schule Luzern.
Das Einkommen * berechnet sich aus steuerbarem Einkommen (Staats- und Gemeindesteuer) zuzüglich 10% des steuerbaren Nettovermögens.

Für das älteste Kind wird der volle Betrag bezahlt. Ab dem 2. Kind gewähren wir einen Rabatt. Die genauen Zahlen entnehmen Sie bitte der Schulgeldskala.

Die Eintrittsgebühr pro Kind beträgt für den Kindergarten CHF 2'000, für die Primarschule CHF 2'500 und für die Sekundarstufe CHF 3'000. Diese Gebühr wird nicht zurückerstattet. Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung ist die Eintrittsgebühr innert 30 Tagen zu bezahlen.

Das Schulgeld ist monatlich oder wahlweise jährlich im Voraus (mit situativer Gewährung einer Ermässigung) zu bezahlen. Das Rechnungsjahr dauert vom 1. August bis zum 31. Juli.

Inbegriffen im Schulgeld sind die Betreuung und Schulung des Kindes während der offiziellen Schulzeiten, sowie das Material. Ausgenommen sind Kosten für Zusatzangebote, Mittagsbetreuung und Mittagstisch, Schulausflüge, Klassenlager und weitere Anlässe.

Der Besuch des Mittagstisches für die Jugendlichen der Sekundar ist obligatorisch und wird separat verrechnet. Stand Herbst 2024 betragen die Kosten CHF 810.- pro Halbjahr.